Allgemeine Geschäftsbedingungen Desos GmbH, Ravensburg, Deutschland

(nachstehend „Desos“ genannt)
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und etwaiger gesonderter vertraglicher Vereinbarungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Diese Bedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

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1. Angebot und Abschluss des Vertrages

  1. Unsere Angebote/Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
  2. Ein Liefer- oder Reparaturvertrag kommt erst mit der digitalen Freigabe, d.h. rechtsverbindlichen Annahme unseres Kostenvoranschlages/Angebotes zustande, spätestens jedoch mit dem Versand bzw. der Auslieferung an den Kunden oder der Abholung der Ware durch den Kunden. Die Übermittlung der schriftlichen/digitalen Auftragsbestätigung per Datenfernübertragung/über das Online-Reparaturportal Desos ist für diese Form ausreichend. Können wir durch Vorlage eines Sendeberichts nachweisen, dass uns eine Abrechnung per Datenfernübertragung/Online-Portal zugegangen ist, so wird vermutet, dass der Besteller die Angaben des Kostenvoranschlags erhalten und diesem zugestimmt hat.
  3. Für Produktbestellungen haben wir einen Mindestbestellwert von 50,-€ netto.

2. Liefer-/Leistungszeit

  1. Die Liefer- oder Leistungszeit ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen. Auch wenn eine kalendermäßige Lieferfrist vereinbart ist, handelt es sich nicht um ein Fixgeschäft im Sinne des § 376 Abs. 1 HGB. Kalendermäßig vereinbarte Lieferfristen beginnen vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen und Erfüllung aller dem Kunden obliegenden Verpflichtungen (z.B. Leistung einer Anzahlung); andernfalls verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Die Vereinbarung von Liefer- oder Leistungsterminen bedarf der Schriftform.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, usw. – haben wir nicht zu vertreten. – auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung.
  3. Teillieferungen und Teilleistungen sind, soweit branchenüblich, zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind ausnahmsweise unzulässig, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden ohne Interesse ist.
  4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft der Ware. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend 14 Tage nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

3. Preise und Bezahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle unsere Preise zzgl. Mehrwertsteuer, jedoch ohne Verpackung und Entladung, Transportkosten und Versicherung. Unsere Preise sind ausschließlich in Euro kalkuliert, Zahlungen sind ausschließlich in Euro ohne Kosten für uns zu leisten. An die vertraglich vereinbarten Preise halten wir uns für einen Zeitraum von sechs Wochen ab Vertragsschluss gebunden. Sollten nach diesem Zeitpunkt unvorhergesehene Preiserhöhungen eintreten, sind wir berechtigt, die Erhöhungen bis zur Höhe der jeweils aktuellen Inflationsrate an den Käufer weiterzugeben.
  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise für Lieferungen ab Werk.
  3. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wurden. Ein Kostenvoranschlag kann ohne Rückfrage beim Besteller um bis zu 12 % des Nettoauftragswertes überschritten werden.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, werden Zahlungen bei Lieferung, spätestens aber bei Rechnungseingang fällig. Wir sind berechtigt, dem Besteller Abschlagszahlungen für erbrachte in sich abgeschlossene Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
  5. Ist lediglich ein Teil einer Warenlieferung fehlerhaft, bleibt der Besteller zur Zahlung des Preises für den fehlerfreien Anteil verpflichtet. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Ansprüchen aufrechnen.
  6. Bei Zahlungsverzug berechnen wir während des Verzugs Zinsen i. H. v. mindestens 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, sofern wir nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen können. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzug Schadens bleibt vorbehalten. Darüber hinaus wird bereits bei der ersten Mahnung eine Mahngebühr von 15,- EUR fällig.
  7. Im Falle verzögerter Zahlung können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.

4. Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Desos wählt die Versandart und trägt zunächst die Kosten für den Transport einschließlich der Versicherung. Desos wird dann die Transportkosten einschließlich der Versicherungskosten dem Käufer/Auftraggeber in Rechnung stellen. Die Lieferung der Waren/Reparaturen erfolgt in der Regel durch UPS oder DHL. Die vereinbarten Lieferklauseln sind gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden INCOTERMS auszulegen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Liefergegenstand mangels besonderer Vereinbarung als EXW Desos Servicecenter geliefert. Die zu versendenden Waren/Reparaturen sind standardmäßig bis zu einem bestimmten Wert gegen Verlust oder Beschädigung versichert. Der Versicherungswert ist je nach Versandunternehmen unterschiedlich und beträgt ca. 500,-€ pro Lieferung. Den genauen Versicherungswert teilen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail mit. Wenn Ihre Waren den Betrag des grundlegenden Schutzes in Höhe von circa 500 € überschreiten, können Sie sich für einen zusätzlichen Versicherungsschutz in Höhe von bis zu 1,000 € für einen Mehrpreis von circa 12 € entscheiden. In diesem Fall informieren Sie Desos bitte vorab, spätestens jedoch mit der Reparaturanmeldung im Desos-Reparaturportal.
  2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, sobald die Ware dem Versandbeauftragten übergeben oder auf dessen Fahrzeug verladen worden ist, spätestens aber, wenn sie – auch mit eigenem Transportmittel – unsere Räumlichkeiten verlässt, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen haben. Soweit eine Abnahme der Werkleistung zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.
  3. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  4. Zur Wahrung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Transportversicherer müssen uns Schäden oder Verluste unter Beifügung eines Schadensprotokolls des Transportunternehmens sofort nach der Anlieferung der Sendung gemeldet werden. Den Besteller trifft insoweit eine Untersuchungspflicht.
  5. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden (vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen und der Vorschriften der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsanfällen [BGBl. I 1998, Seite 2379]) nicht zurückgenommen.

5. Rückgabe

  1. Wir nehmen ausschließlich ungeöffnete und originalverpackte Ware zurück. Siegel müssen unversehrt sein. Wir behalten uns das Recht vor, für die Rücksendung von Waren eine Bearbeitungs-/Lagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Warenwerts zu berechnen. Die Versandkosten werden nicht erstattet.
  2. Geplante Rückgaben müssen im Voraus angemeldet werden. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Verbrauchsmaterial und Reparaturen sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen.

6. Garantie/Gewährleistung

  1. Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen der von uns gelieferten Produkte/Reparaturen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 1 Woche nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen und zu rügen. Versteckte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich mitzuteilen.
  2. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen, Ersatz liefern oder eine Gutschrift erteilen, wenn der Kunde den Mangel rechtzeitig gerügt hat. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen; hiervon sind wir unverzüglich zu unterrichten. Im Falle der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese Kosten nicht dadurch erhöhen, dass der Besteller die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht hat. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Im Falle von Mängeln ist die Be- oder Verarbeitung der mangelhaften Ware unverzüglich einzustellen.
  3. Schlägt die erste Nachbesserung fehl oder ist die Neulieferung mangelhaft, so sind wir berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist entweder den Mangel erneut zu beseitigen oder eine Neulieferung vorzunehmen. Schlägt auch die erneute Nacherfüllung fehl oder haben wir unsere Pflicht zur Nacherfüllung nicht erfüllt, ist der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis für die Bestellung zu mindern und Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen.
  4. Die Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der Leistung gemäß Ziffer 6.2 sind ausgeschlossen, wenn und soweit der geltend gemachte Mangel die Eignung des Produkts für die vertraglich vorausgesetzte oder die bei Produkten der gleichen Art übliche Verwendung nicht oder nur unwesentlich einschränkt.
  5. Gewährleistungsansprüche nach §§ 437, 634 a BGB verjähren innerhalb eines Jahres ab Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung entspricht der Erbringung der Dienstleistung, d.h. der Lieferung. Im Falle des Vorsatzes gilt die gesetzliche Frist.
  6. Die Bestimmungen der Ziffern 7.1 bis 7.4 gelten nicht, soweit sie eine Befreiung von unserer Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder wegen der Übernahme einer Garantie beinhalten.
  7. Für alle Reparaturen gilt eine Garantie von 6 Monaten
  8. Desos haftet nicht für Defekte und deren Folgen, die entstanden sind oder entstanden sein können durch eine nach Ablieferung eingetretene natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, Reinigung oder Wartung, Nichtbeachtung der Wartungs-, Bedienungs- oder Anschlussvorschriften, Korrosion, Verunreinigung in der Luft- und Wasserversorgung oder chemische oder elektrische Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach den Werksvorschriften des Herstellers nicht zulässig sind. Garantieleistungen erstrecken sich generell nicht auf Lampen, Lichtleiter aus Glas und Glasfasern, Gummiteile, Kugellager und sonstige Verschleißteile. Desos übernimmt dem Endkunden gegenüber die Garantieleistung für einwandfreie Funktion, Fehlerfreiheit im Material oder der Verarbeitung.
  9. Gewährleistungsansprüche für Geräte und andere Produkte, die nicht installiert werden müssen, können nur gegen Angabe folgender Punkte geltend gemacht werden
    – der Bestellreferenzen zur Ursprungslieferung (Rechnungs- und/oder Lieferscheinnummer) mit Angabe der Seriennummer des Produkts, aus der das Datum der Übergabe an den Anwender hervorgeht sowie
    – einer qualifizierten Fehlerbeschreibung geltend gemacht werden. Bei fristgerecht gerügten und begründeten Reklamationen leistet Desos Garantie in Form von Reparatur, Ersatzlieferung oder Gutschrift.

7. Haftung

  1. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht wurde oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder Arglist unsererseits zurückzuführen ist oder wenn wir die Abwesenheit eines Mangels garantiert haben. Sofern wir für die fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Soweit wir in unserem Online-Shop oder per Telefon technische Auskünfte geben und diese Auskünfte nicht ausdrücklich zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

8. Vorbehalt der Eigentumsrechte

  1. Gelieferte Produkte bleiben unser Eigentum, bis alle offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.
  2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.
  3. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen vermischten Gegenstände.
  4. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten den Wert der bestehenden Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zum Verzicht auf den übersteigenden Teil der Sicherheiten verpflichtet.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er ist widerruflich berechtigt, sie weiterzuverkaufen.
  6. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder der sonstigen Weitergabe von Produkten, an denen ein Eigentumsvorbehalt besteht, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (zuzüglich Mehrwertsteuer) an uns ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet oder vermischt wurde und wir an der neuen Sache oder Sachgesamtheit Miteigentum erworben haben. Im letzteren Fall steht uns aus dieser Abtretung ein anteiliger erstrangiger Bruchteil der Gesamtforderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt einen erstrangigen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wird eine Forderung aus der Weiterveräußerung in ein Kontokorrentverhältnis mit einem Kunden aufgenommen, so tritt der Kunde hiermit seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen hiermit alle Abtretungen an. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der sicherungshalber abgetretenen Kaufpreisforderung berechtigt.
  7. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsprodukte, in die an uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen jeder anderen Art. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde ferner alle erforderlichen Auskünfte über Bestand und Standort der Vorbehaltsware sowie über die an uns abgetretenen Forderungen zu erteilen.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser und sonstige Risiken zu versichern und uns die Versicherung auf Verlangen nachzuweisen.
  9. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach einmaliger Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt können auch ohne Rücktritt vom Vertrag geltend gemacht werden.

9. Reparaturen

  1. Die eingesandten Reparaturgegenstände müssen frei von gesundheitsschädlichen Viren und Keimen sein. Insbesondere Hand- und Winkelstücke sind vor der Reparatureinsendung zu sterilisieren.
  2. Reparaturgegenstände, die ohne Fehlerangabe eingereicht werden, werden geprüft. Festgestellte Mängel werden im Kostenvoranschlag zur Beseitigung angeboten.
  3. Die Fehlersuche erfordert Arbeitszeit. Grundsätzlich wird diese Arbeitszeit bis zur Bestellung (Freigabe des Kostenvoranschlags) kostenlos zur Verfügung gestellt. In besonderen Fällen, wie z.B. stark verschmutze Instrumente, abgebrochene Schrauben, etc. behalten wir uns das Recht vor, diesen entstandenen Aufwand entsprechend zu berechnen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird dies nach Stundenaufwand abgerechnet.
  4. Bei Nichtausführung der Reparatur muss der Reparaturgegenstand nicht in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.
  5. Die in den Kostenvoranschlägen angegebenen Reparaturkosten umfassen den Arbeitsumfang und die jeweils aufgeführten Ersatzteile. Die endgültigen Kosten können erst bei der Durchführung der Reparatur ermittelt werden. Wird der geschätzte Reparaturpreis erheblich überschritten, so ist dies vor Abschluss der Reparatur mitzuteilen. Wird der veranschlagte Reparaturpreis um bis zu 12% überschritten, wird die Reparatur ohne Ankündigung durchgeführt und der Mehraufwand in Rechnung gestellt.
  6. Bitte beachten Sie, dass wir bei der Reparatur nach Möglichkeit Produkte von deutschen Herstellern von Ersatzteilen verwenden, um wettbewerbsfähige Preise anbieten zu können. Wenn Sie eine Reparatur mit OEM-Teilen wünschen, müssen Sie uns vorab telefonisch oder bei der Registrierung Ihrer Reparatur im Portal unter „Fehlerbeschreibung > Sonstiges / Bemerkungen“ informieren und wir werden Ihnen dann einen entsprechenden Kostenvoranschlag erstellen.

10. Wartungsdienst

  1. Die eingesandten Reparaturgegenstände müssen frei von gesundheitsschädlichen Viren und Keimen sein. Insbesondere Hand- und Winkelstücke müssen sterilisiert werden, bevor sie zur Reparatur eingesandt werden.
  2. Die zur Wartung vorgelegten Produkte werden gereinigt, geölt und alle Leistungsparameter gemäß der Norm oder den Spezifikationen des Herstellers überprüft. Entsprechen die Leistungswerte nicht der Norm oder den Angaben des Herstellers, wird das Gerät demontiert und ein Kostenvoranschlag vorgelegt.
  3. Es gibt keine Garantieansprüche für die Wartung, da nur Verschleißteile wie O-Ringe ausgetauscht werden, falls erforderlich. Müssen im Zuge einer Reparatur Teile ausgetauscht werden, so gelten die Garantie- und Gewährleistungsansprüche aus Punkt 6 dieser AGB.
  4. Wartung bedeutet nicht, dass mögliche Fehler erkannt werden können und eine Reparatur innerhalb der nächsten 6 Monate ausgeschlossen werden kann. Dazu wäre es notwendig, das Gerät zu demontieren und, insbesondere bei Getriebeteilen, den Verschleiß zu beurteilen und gegebenenfalls Teile proaktiv zu ersetzen. Dies kann auf Anfrage geschehen. Die Preise für die sogenannte MaintenancePlus erfragen Sie bitte vorab telefonisch, bevor Sie die zu wartenden Produkte einsenden. Sobald Teile ausgetauscht werden müssen, wird automatisch ein Kostenvoranschlag erstellt und die Kosten für MaintenancePlus werden bei der Bestellung entsprechend gutgeschrieben.

11. Markenzeichen

Alle Marken und Modelle, die bei der Vermarktung oder dem Vertrieb von DESOS-Produkten erwähnt werden, sind eingetragene Warenzeichen. Es soll nicht impliziert werden, dass unsere Produkte Original-Produkte sind oder dass eines der genannten Unternehmen unsere Produkte unterstützen. Diese Klausel gilt für die folgenden Namen:

  • KaVo
  • NSK
  • W&H
  • Dentsply Sirona
  • Bien Air Dental
  • B. A. International

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Ravensburg / Deutschland. Es gilt deutsches Recht. Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb Deutschlands, so hat die klagende Partei die Möglichkeit, alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, durch ein Dreirichter-Schiedsgericht entscheiden zu lassen.

13. Vertragssprachen

Die Vertragssprachen von Desos sind Deutsch und Englisch.

14. Sonstiges Abkommen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.